NACHRUF JOACHIM KANY

  02.07.2024    HLV Verbandsnews
Die Frankfurter Leichtathletik verabschiedet ein Urgestein

Der Hessische Leichtathletik-Verband trauert um Joachim Kany, der am 30. Juni 2024 im Alter von 69 Jahren im Kreise seiner Familie verstorben ist.

Joachim war seit 1971 bis zu seinem Tod ein überaus engagiertes Vereinsmitglied in der TSG Nord West 98 und übernahm im Laufe der Jahre zahlreiche Ämter im Verein. Seine Leidenschaft und Hingabe für die Leichtathletik zeigten sich auch in seiner langjährigen Tätigkeit als 1. Kreisvorsitzender des Leichtathletikkreises Frankfurt am Main. Ein Amt, das er seit April 1979 (!) bis zu seinem Tod mit großem Engagement ausübte. Zuvor hatte er von Dezember 1976 bis Dezember 1978 die Position des Jugendwarts des Leichtathletikkreises inne.

Seit 1992 war Joachim zudem Mitglied der Sportkommission der Stadt Frankfurt am Main und setzte sich unermüdlich für die Interessen der Leichtathletik in der Region ein. Sein besonderes Augenmerk galt dabei stets allen Leichtathletik anbietenden Vereinen sowie dem Erhalt und der Neuanlage geeigneter Sportstätten in Frankfurt am Main.

Für sein herausragendes Engagement erhielt Joachim zahlreiche Auszeichnungen, wie zum Beispiel die Goldene Ehrennadel des HLV. Nicht zuletzt wegen seines herausragenden Engagements in und um Frankfurt für die Leichtathletik im Allgemeinen und die Nachwuchsleichtathletik im Speziellen, wurde er im Jahr 2017 zum Ehrenmitglied des HLV ernannt.

Seine letzte Ehrung, den Ehrenbrief des Landes Hessen, wurde ihm am 8. November 2022 im Auftrag des Hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein überreicht.

Joachim Kany wird uns als ein unermüdlicher und zielstrebiger Verfechter der Leichtathletik in Frankfurt am Main in guter Erinnerung bleiben. Sein Verlust hinterlässt eine große Lücke in unserer Gemeinschaft.

Seiner Familie gilt unser tief empfundenes Mitgefühl.

 

Die Beerdigung findet am Montag, dem 08. Juli 2024 um 9:45 Uhr auf dem Eschersheimer Friedhof in Frankfurt am Main statt.

Es wird gebeten auf Trauerbekleidung zu verzichten.

Von Beileidsbekundungen am Grab, ist abzusehen.

TK/NSt